Heimatverein Altenstadt/WN


Statistische Beschreibung

der „königlich bairischen fürstlich lobkowitzschen Grafschaft Sternstein“ 1

„Ladislaus, der ältere Graf von Lobkowitz, königlich böhmischer Landhofmeister, erkaufte mit Kaiser Ferdinands Konsens vom 4. Obris 1562 von Frau Elisabetha, Wittfrau von Heydeck, und Herrn Wilhelm von Heydeck im Jahre 1566 die Herrschaft Sternstein und Neustadt, über welchen Kauf Kaiser Maximilian II. mit der Krone Böheim edlen Räte Rat und gemeiner Stände Bewilligung dem Herrn von Lobkowitz mit einem königlichen Werbungsbrief vom 27.Obris 1575 dergestalt begnadigste, dieser erkaufte Herrschaft Sternstein und Neustadt, welche die vorherigen Besitzer nur pfandweise von der Krone Böheim besaßen, für sich und ihre Erben und Nachkommen mit aller Gerechtigkeit und Herrlichkeit, Ein- und Zugehör hinfüro frei zu besitzen und damit nach Gefallen zuthun und zu lassen 2.

Wappenbeschreibung:
Feld I: Wappen derer von Pernstein in Gold mit schwarzen Büffelkopf und goldenen Nasenring;
Feld II: Sagan- ein goldgekleideter Engel;
Feld III: Blau über silbernen Dreifelsen mit drei goldenen Sternen – Wappen der Grafschaft Störnstein;
Feld IV: in Blau gekrönter goldener Löwe – verliehen für Kriegsverdienste;
Feld V: in Gold drei schwarze Pfähle – für den Reichsfürstenstand;
Feld VI: in Gold – schwarz der schlesische Adler;
Über allem – der Herzogshut;

Seit diesem Moment ist dieses gräfliche Haus im Besitz der Grafschaft Sternstein, welche im 17. Jahrhundert zum unmittelbaren Reichsland erhoben, dem bairischen Kreis einverleibt und dessen Besitzer, Graf Wenzeslaus, ein wegen seiner Geschicklichkeit und besonderen Glückes berühmter Minister des kaiserlichen Hofes 1753, am 30. Juny die Reichsfürsten-Würde verliehen und solcher auf dem Reichstag zu Regensburg ad Sessionen et votum introdicirt wurde.

Wenzel Eusebius von Lobkowitz
*30.1.1609
+22.4.1677
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Erhebung in den Reichfürstenstand - seit 1641 „gefürstete Grafschaft Störnstein-Neustadt/WN“ mit Sitz und Stimme im Reichstag.
Ferdinand August Leopld von Lobkowitz
* 27.8.1655 Neustadt/WN
+3.10.1715 Raudnitz.
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Eltern: Wenzel Eusebius v. Lobkowitz und Auguste Sophie von Wittelsbach.
Als Prinzipalkommissar des Reichstages in Regensburg (1691-1699) häufig in seiner Residenzstadt Neustadt/WN anwesend. Erbauer des „Neuen Schlosses“ in der Kreisstadt. Verlegt nach 1700 seinen Lebensmittelpunkt nach Raudnitz.
Franz Joseph Maximilian von Lobkowitz
*8.12.1772
+16.12.1816
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Verkauft nach der Mediatisierung der Herrschaft Störnstein auf der Grundlage der Beschlüsse der Rheinbundakte im Jahre 1806 auch sein, noch verbliebenes privates Vermögen in der Herrschaft Störnstein/Neustadt/WN an das Königreich Bayern.

Hundert drey und fünfzig Jahre verflossen im Genuss der vollen Souveränität, bis im heurigen Jahre, nachdem des Verwalters Land des Deutscher Staats-Verein sich auflöste, am 15. Obris an Sr. Majestät den König von Bayern überging.

Die Grenzen dieser felsigten und gebürtigten Grafschaft sind gegen Ost, Süd und West das Landgericht Parkstein und gegen Norden das Landgericht Tirschenreuth.

Der Hauptfluss, der das fruchtbare Tal von Norden nach Süden durchfließt, und in den sich der Schlatein, Retzenbach und Perlbach, hernach die Floss ergießen, ist die fischreiche Waldnaab.

Es zieht auch die große Comerzial-Straße von Magdeburg nach Regensburg mitten durch. Die Größe des geschlossenen Gebietes mag eine Quadratmeile betragen. Darauf leben 2482 Menschen, welche bei der im Jahre 1705 vorgenommenen Conferistion nur 1723 betrugen. Außerdem sind auch noch jene Ortschaften, welche im Landgericht Parkstein und Tirschenreuth entlegen sind, Teile der Grafschaft.

Das geschlossenen sternsteinische Gebiet begreift:
A: die Stadt 3.
B: die Landschaft.

ad A:

Die Stadt zählt 1236 Bewohner, die sich vom Ackerbau, Viehzucht und Bier-Brauen nähren. Der größte Teil davon schmachtet unter beträchtlicher Schuldenlast und lebt sehr dürftig.

Diese Dürftigkeit des Städters kann nur in der beschränkten, oft von eines einzigen Willkür durch drückende Mautverfügungen geleiteten Comersu, in der Holiertheit der bisherigen Reichs ständischen Verhältnisse und in dem falschen unseligen Bestreben wie immer gleichbleibende Wohlfeiligkeit der ersten Lebensbedürfnisse zu erzwingen – ihr Betrübtes zu entstehen haben.

Die Lage der Stadt, an dessen oberen Teil zwey herrschaftliche Schlösser stehen, gewährt mit der Kirche und dem neuerbauten Schulhaus, das zwey abgesonderte Schulzimmer enthält, eine gefällige Ansicht. Sie ist der Sitz des Oberamtes, des Patrimonialgerichtes, des Rent- und Mautamtes.

Die Geistlichkeit besteht aus einem zu Altenstadt mit zwey Kaplanen wohnenden Pfarrer und aus 4 Kapuzinern, die in der Stadt das Hospitium bewohnen.

Der Magistrat aus zwey Bürgermeistern, einem Syndicus und zwölf Ratsmitgliedern bestehend, übt die niedere Gerichtsbarkeit und Polizey aus, welche sich einzig aus der Gnade des Fürsten dadierte, und zwar dergestalt, dass ohne des vorgesetzten Stadtrichters Einverständnis von dem Magistrat keine auf Justiz, Polizey oder Administration des Kammergutes sich beziehende Verfügung unternommen werden durften.

Unter den Bewohnern zählt man:
a. einen Rektor, einen Kantor und einen Thurmer.
b. 125 Proffessionisten darunter sind allein: 9 Bäcker; 11 Fleischer; 17 Schneider; 14 Schuster; 18 Weber.
c. 44 Bürger ohne Proffession.
d. 91 Inwohner 4.

Mit Feldbau sind die Städter reichlich versehen, an Wiesenwachs aber leiden sie großen Mangel. Diesem konnte doch leicht abgeholfen, wenn die Bürger der Gemein-Weyde entsagten, die Gemeindegründe, die ohnehin größten Teils in vortrefflichen Graswuchs bestehen, unter sich verteilen, ihre dürren Felder, die sie aus Mangel an Dünger nicht so genugsamt zu bewirten vermögen, mit Futter, Kräutern anbauten und die Stallfütterung einführten.

Der Grund an Acker fasst: 1000 Tagwerk
an Wiesen 200 Tagwerk
an Waldungen 40 Tagwerk
an oeden Gründen 12 Tagwerk

Der Viehbestand beläuft sich auf: 14 Pferde; 172 Ochsen; 292 Kühe; 14 Schafe.

Die Stadt zählt fernes eine Apotheke, einen Chirurgen, zwei Bader. Als ordentlicher Phisikus besteht zurzeit Dr. Miedl von Weiden. Sie hat ein Spital. Zur Entfernung des Bettels wird wöchentlich einmal eine Brot- und Geld-Collekte durch den Stadtknecht veranstaltet und das Gesamte unter die Armen verteilt.

Ohnweit der Stadt zunächst der Hohen Linde gegen Westen wurde im verflossenen Jahr von einem Privaten auf Eisenerz eingeschlagen, auf eine Ader gestoßen und Erz gewonnen. Der Bau, in dem sich mehrere Spuren von unternommen Graben in der Vorzeit gefunden hatten, wurde verlassen, ungewiss, ob wegen zu geringer Ausbeute oder wegen zu hohen Kosten. 5.

ad B:
Die Landschaft besteht aus 10 Dorfschaften, welche miteinander 25 Höfe ausmachen, von wo 1246 Menschen wohnen. 6.
Diese besitzen an:

Feldern 1594 Tagwerk
Wiesen 581
Oedgärten 552
Waldungen 179
Weihern 29

An Vieh: 16 Pferde; 433 Ochsen; 499 Rinder; 33 Kühe; 714 Schafe; 459 Schweine; 43 Geißen; 1154 Hennen und 374 Gänse.

Der gesamte Bestand der Grafschaft an Grundstücken: 2294 Tagwerk Feld; 781 Wiesen; 190 Oedegarten; 292 Waldungen und 49 Tagwerk Weiher.

An Vieh: 30 Pferde; 1315 Rinder und Kühe; 728 Schafe, 579 Schweine.

Ohne Manufakturen und Fabriken, eine Spiegelglasschleife und Polier zu Sternstein und eine Ziegelhütte auf der Meyerei Harlesberg, die gutes hinreichendes Material in der Nähe hat ausgenommen, sind Ackerbau und Viehzucht demnach die einzige Quelle aus der der Bürger und Bauer seine Nahrung schöpft.

Die Viehzucht besteht sowie der Ackerbau im Ganzen recht gut. Das wohlgestaltete und gut genährte Vieh wird häufig gesucht und damit gewinnreicher Handel getrieben. Diese Viehzucht durfte sich bei den restabilierten Viehmärkten, die sonst in Neustadt gehalten werden, bei Befolgung der allerhöchsten Kulturgesetze und bei gänzlicher Entfernung der Maut außerordentlich sich vervollkommnen und den Wohlstand des Landmannes, in dem er sich schon befindet, ungemein erhöhen.

Das Erdreich trägt jede Gattung Getreide, am vorzüglichsten Korn.

Bei mittelmäßiger günstiger Jahreszeit genügten die Erzeugnisse des Ackerbaues den Bedürfnissen der Consumtion. War die Jahreszeit dem Feldbau gewogen, so konnte auch auswärts Getreide verkauft werden, wie solches jährlich ohnehin mit dem Vieh geschah und so waren Vieh und Getreide die Produkte, mit denen aktiv Handel getrieben wurde. Überhaupt hat der Landmann sein gutes Auskommen und kann daher wohlhabend genannt werden.

In Hinsicht der Gerichtsverfassung besteht solche:

A: in einem oberamtlichen Kollegium, welches die politischen Ereignisse leitet und zugleich für den Magistrat, dann das Patrimonialgerichts die Appelationsbehörde ausmacht. Dahin eignet sich auch die Cognition in Malifizfällen.

B: in einem Patrimonialgericht für die Landbewohner. Über diese in geschlossenen Gebieten übt es die volle niedere Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt aus und führt die Inquistion in peinlichen Fällen.

Über die Landbewohner, welche in den Landrichterämtern Tirschenreuth und Parkstein entlegen sind, wird die Pfalzgerichtsbarkeit execurt.

Der Charakter der Bewohner des sternsteinischen Gebiethes zeichnet sich von jenem seines Nachbars durch keine auffallende Abweichung aus, wohl aber verdient der Zug nicht mit Stillschweigen übergangen zu werden, dass in einen ganzen Jahr nur ein Fall vorkam und dass seit mehreren Jahren kein Prozess, der nicht gleich in seinem Entstehen durch Vergleich erstickt wurde, geführt wurde.

Neustadt a. d. Waldnaab, den 16.Obris 1806
Könglich Bairisch Fürstliches Oberamt
Gez. Albrecht, Oberamtsrat


Quellen
[1] „Auszug aus den Geheimen Ratsakten der Adqurierung der Fürstl. Lobkowitz‘schen Herrschaften Sternstein und Waldthurn 1807/1808“. Hauptstaatsarchiv München/Signatur M F 809 Nr. 1123/1
[2] Anmerkungen: Jörg Krämer, Ortsheimatpfleger.
Bereits Georg von Heideck hat 1540 die Herrschaft Störnstein /Neustadt/WN als „unablösliches Lehen“ für sich und seine Erben empfangen. Der Einzug der Besitzung hatte eher den Charakter einer Konfiskation als den eines Verkaufes. Die Familie Heideck wurde auch niemals finanziell für den Verlust ihres umfangreichen privaten Vermögens in der Herrschaft entschädigt.
[3] Stadt hier immer: Neustadt/WN
[4] Inwohner oder Schutzverwandte = Bewohner ohne Bürgerrecht in der Stadt
[5] 1804 hatte der Hammermeister Frank aus Neuenhammer bei Pleystein sich einen Mutschein auf 6000 Quadratklafter ausstellen lassen. Das Erz wurde in Neuenhammer verhüttet. Spuren dieses Erzbaues lassen sich noch heute im Kronholz nachweisen – siehe Bodendenkmale.
[6] Die Landschaft gliederte sich von alters her in vier Viertel.
Erstes Viertel: Störnstein; Roschau; Görnitz; Rastenhof; Wiedenhof; Aich;
Zweites Viertel: Altenstadt/WN; Sauernlohe; Harlesberg;
Drittes Viertel: Denkenreuth; Püchersreuth; Mühlberg; Scherreuth; Ernsthof; Windischeschenbach (13 Untertanen nach Neustadt/WN) Steinreuth; Pfaffenreuth;
Viertes Viertel: Mitteldorf; Botzersreuth; Rotzendorf (2 Untertanen) Ilsenbach (8) Oberndorf; Lanz; Wurz (1); Schnepfenhof; Kronmühle; Dürmaul;
An der Spitze der Gemeinden stand jeweils ein Dorfrichter.

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